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Ihre Sicherheit

Alle Frauen, deren Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft, können außerklinisch in einem Geburtshaus gebären. Aus medizinischer Sicht gibt es keine Einschränkungen.
Auch bei den so genannten Risikoschwangerschaften oder Spätgebärenden steht in vielen Fällen einer Geburt im Geburtshaus nichts im Wege.

Die persönliche Betreuung in der Schwangerschaft, die auch das Umfeld der Schwangeren einbezieht, ermöglicht die beste Grundlage für die betreuende Hebamme Risiken zu erkennen und zu beurteilen.

Ein vom Netzwerk der Geburtshäuser, den Berufsverbänden und der QUAG (Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe) in Zusammenarbeit mit dem GKV Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) erstellter Kriterienkatalog legt fest, unter welchen Bedingungen und medizinischen Indikatoren eine Geburt im Geburtshaus auszuschließen ist.

Übrigens: Etwa 45% der im Geburtshaus Bonn betreuten Frauen sind Erstgebärende.

Wie sicher ist die Geburt im Geburtshaus?

Bei einem Großteil der Menschen gilt die Klinik nach wie vor als sicherster Ort für die Geburt. Dabei zeigt eine Gegenüberstellung vergleichbarer wissenschaftlicher Daten, dass im Geburtshaus bei normal verlaufenden Schwangerschaften kein erhöhtes Risiko besteht (*).

Ganz im Gegenteil!

Das persönliche Vertrauensverhältnis, das sich während der Schwangerschaft zwischen erfahrener Hebamme und werdender Mutter entwickeln kann, und die Tatsache, dass die Hebamme den Verlauf der Schwangerschaft und die Lebensumstände der Schwangeren persönlich kennt, erhöhen die Sicherheit – gerade unter der Geburt.

Jede Geburt ist einmalig. Unsere Berufserfahrung gepaart mit fortlaufender Weiterbildung gibt uns die Sicherheit und Routine jeden individuellen Geburtsverlauf kompetent und einfühlsam zu begleiten.

Dies wird bestätigt durch unsere hauseigene Statistik:

2/3 der von uns geburtshilflich betreuten Frauen haben keine oder nur sehr geringe Geburtsverletzungen. Die Dammschnittrate im Geburtshaus liegt bei 1 %.

>>> Hier können Sie unsere hauseigene Statistik für 2023 einsehen <<<

Übrigens: Hebammengesetz und Berufsordnung sehen bei regelgerechten Geburten das eigenständige und selbstverantwortliches Arbeiten der Hebamme ohne Hinzuziehung einer Ärztin, oder eines Arztes vor.

Die QUAG (Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.) erfasst die Sicherheit und Qualität der außerklinischen Geburten.

Wann kann es zu einer Verlegung kommen? Was geschieht dann?

Eine Verlegung in die Klinik ist nicht gleichbedeutend mit einem Notfall. In fast allen Fällen erfolgt die Verlegung vorsorglich und in Ruhe.

Verlegungsgründe können z.B. sein: Geburtsstillstand in der Eröffnungs- oder Austreibungsphase, oder der Bedarf an einer erweiterten Schmerztherapie.

Im Verlegungsfall begleiten wir Sie in eine der nahe gelegen Kliniken, mit denen wir seit Bestehen des Geburtshauses erfolgreich kooperieren. Dort werden Sie nach einer fachlichen Übergabe an das Krankenhausteam weiter betreut.

Die hohe Rate der gelungenen Spontangeburten und die sichere Verlegungspraxis erklären sich durch unser Betreuungskonzept.

Wichtige Bestandteile sind:

  • 1:1 Betreuung durch vertraute Hebammen
  • Eine individuelle und interventionsarme Geburtsbetreuung
  • Die konsequente Förderung der physiologischen Prozesse