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FAQ

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Sie können jederzeit bei bestehender Schwangerschaft telefonisch, oder per Email, Kontakt zu uns aufnehmen. Da die Plätze zur Geburt schnell vergeben sind, melden Sie sich am besten so früh es geht. Gerne auch schon vor dem ersten Besuch beim Frauenarzt. Grundlage für die Vergabe der Plätze ist ein Geburtstermin, den Sie auch gerne vorab selbst ermitteln können.

Sie können sich gerne im Rahmen unseres Infoabends einen Eindruck von unseren schönen Räumlichkeiten verschaffen, dies geht aber nur, wenn nicht gerade zufällig ein Kind geboren wird ;) Die Bilder und der Imagefilm auf unserer Webseite vermitteln Ihnen aber auch einen guten ersten Eindruck von der Wohlfühlatmosphäre und der liebevollen Einrichtung im Geburtshaus. Beim Kennenlern-Gespräch mit der Hebamme, das vor Ort stattfindet, zeigt sie Ihnen gerne die Räumlichkeiten.

Nein. Sie können, wenn Sie möchten, zuerst ins Geburtshaus kommen. Auch Hebammen stellen die Schwangerschaft fest, nehmen Blut ab und stellen einen Mutterpass für Sie aus.

Die Mutterschaftsrichtlinien regeln die Schwangerschaftsvorsorge und empfehlen Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen und in den letzten zwei Monaten der Schwangerschaft alle 2 Wochen, sowie insgesamt drei Blutuntersuchungen und drei Ultraschalluntersuchungen.

Prinzipiell sind alle Untersuchungen freiwillig; nichts ist verpflichtend. Sie können selbst wählen, welche Untersuchungen Sie wahrnehmen wollen und ob Sie diese von einem Arzt oder einer Hebamme durchführen lassen wollen. Mit Ausnahme des Ultraschalls können alle Untersuchungen von den Hebammen im Geburtshaus durchgeführt werden.

Nein. Seit etwa zwei Jahren sorgen Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung in gynäkologischen Praxen für Verunsicherung diesbezüglich. Inzwischen ist durch das Gesundheitsministerium geklärt worden, dass entsprechende Vorgaben unzulässig sind und die Vorsorgen bei einer Hebamme die Abrechnung der Fachärzte nicht beeinträchtigt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Weitere Infos dazu finden Sie HIER >>> Schwangerenvorsorge Hand in Hand

Ja. Eine erste Geburt zu Hause oder im Geburtshaus ist genauso sicher und genauso möglich, als wenn Sie bereits ein Kind geboren haben. Siehe auch: QUAG

Grundsätzlich ja. Jedoch ist die persönliche Anamnese durch eine Hebamme notwendig, um eine fundierte Entscheidung zum Wohle von Mutter und Kind treffen zu können.

Leider nein. Auch wenn Zwillinge und Kinder in Beckenendlage grundsätzlich natürlich und spontan geboren werden können, dürfen wir diese Geburten im Geburtshaus nicht begleiten.
Das ist festgelegt durch einen Kriterienkatalog, der vom Netzwerk der Geburtshäuser, den Berufsverbänden und der QUAG (Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe) in Zusammenarbeit mit dem GKV Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) erstellt wurde.

Ja. Sie dürfen Ihren Geburtsort frei wählen. Zu uns kommen auch viele Frauen aus dem Umland. Eine Begleitung im Wochenbett müsste dann von einer Hebamme an Ihrem Wohnort übernommen werden.

Natürlich! Schon bei den Terminen in der Schwangerschaft lernen Sie die Hebammen kennen, die Sie zur Geburt begleiten werden. Während des Zeitraums von 5 Wochen rund um den errechneten Geburtstermin sind diese dann abwechselnd für Sie 24/7 in Rufbereitschaft.

Durch die 1:1 Betreuung während der Geburt haben viele Frauen nachweislich einen geringeren Schmerzmittelbedarf. Ihnen stehen die warme Badewanne, Atembegleitung, Massagen, Akupunktur, Homöopathie, Anthroposophie und pflanzliche Mittel zur Verfügung. Zur Versorgung von Geburtsverletzungen nutzen wir Lokalanästhetikum. Wünschen Sie während der Geburt Erleichterung durch weitere Schmerzmittel wie z.B. Opiate oder die PDA, so ist dies nach einer Verlegung in der Klinik möglich.

Wir unterstützen Sie während Ihrer Geburt, dass Sie selbstständig und aus eigener Kraft Ihr Kind gebären können und achten dabei während des Geburtsverlaufs darauf, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht. Durch die 1:1-Betreuung erkennen wir Vorzeichen, noch bevor Komplikationen auftreten und besprechen diese mit Ihnen, so dass – falls es zu einer Verlegung in eine Klinik kommen sollte – diese in den allermeisten Fällen in Ruhe möglich ist. Da Mutter und Kind im besten Fall nicht getrennt werden sollten, verlegen wir in der Regel vorsorglich, wenn Ihr Kind sich noch sicher in Ihrem Bauch befindet. Nach einer Verlegung in die Klinik ist die Wahrscheinlichkeit immer noch sehr hoch, dass Sie eine natürliche Geburt erleben werden (Hauseigene Statistik). Bei Notfällen leisten wir medizinische Erste Hilfe (notwenige Maßnahmen wie Infusionen oder Notfallmedikamente) und ziehen bei Bedarf den Rettungsdienst hinzu. Mit den Kliniken und dem Rettungsdienst arbeiten wir eng zusammen, außerdem nehmen wir regelmäßig an Schulungen im Notfallmanagement und Reanimationstraining teil. Geburtshilfliche Operationen wie Saugglocken- oder Zangengeburt, sowie Kaiserschnitte sind im Geburtshaus nicht möglich.

Nein. Geburtsverletzungen versorgen wir im Geburtshaus unter örtlicher Betäubung. Nur in seltenen Fällen ist wegen einer komplizierten Geburtsverletzung die Verlegung in eine Klinik nötig.

Nach der Geburt kommen Sie und Ihr Kind in Ruhe an. Alle notwendigen Untersuchungen werden durchgeführt und eventuelle Geburtsverletzungen von uns versorgt. Sie können in der Regel ca. 3 – 4 Stunden nach der Geburt mit Ihrem Kind nach Hause gehen.

In den ersten Tagen nach der Geburt kommt Ihre Hebamme täglich, wenn nötig auch zweimal, zu Ihnen nach Hause. Bei den Wochenbettbesuchen vergewissert sie sich, dass es Ihnen und dem Baby gut geht und hilft beim Anlegen des Kindes zum Stillen.
Später vergrößern sich die Abstände zwischen den Hausbesuchen, bis dann nach einigen Wochen der Abschied naht.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie frühestens 6-8 Wochen nach Ihrer Geburt mit der Rückbildung beginnen. Bitte melden Sie sich frühzeitig zu unseren Kursen an. Auf unserer Homepage finden Sie unser gesamtes Angebot.

Grundsätzlich werden die Kosten für die Hebammenleistungen von den Krankenkassen in Deutschland übernommen. Das beinhaltet die Vorsorgeuntersuchungen, Hilfeleistungen bei Beschwerden, den Geburtsvorbereitungskurs, die Geburt im Geburtshaus, oder Zuhause, die Wochenbettbesuche und den Rückbildungskurs.
Anteilig übernehmen die meisten gesetzlichen, als auch privaten Krankenkassen, die Rufbereitschaftspauschale. Bitte klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld ab. Aktuell beträgt die Rufbereitschaft 750 - 1200€ (ab Juli 2023: 850 - 1200 Euro).
Sind Sie privat versichert, dann klären Sie ebenfalls im Vorfeld, ob und welche Hebammenleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Dasselbe gilt für die Beihilfe oder andere Arten der Krankenkassen.

Gerne. Unsere Kurse und Angebote sind für alle Interessierten offen. Informieren Sie sich über unsere Homepage, hier können Sie sich auch direkt anmelden. Bei Fragen kontaktieren Sie unser Büro.