Die Kosten
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kosten, die im Rahmen Ihrer Betreuung und Versorgung im Geburtshaus entstehen:
1. Die Betriebskostenpauschale für das Geburtshaus
Seit Juli 2008 kann die Betriebskostenpauschale für die Aufwendungen rund um die Geburt in unserem Haus direkt durch unsere Verwaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Privatversicherten wird die Pauschale in Höhe von 804 Euro in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Höhe der von Ihrer Kasse übernommenen Kosten im Vorfeld klären.
2. Die Rufbereitschaftspauschale Ihres Hebammenteams
Um Ihre uneingeschränkte Versorgung garantieren zu können und als einer der wichtigsten Grundpfeiler der 1:1 Betreuung, ist Ihre Hebamme ab der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr für Sie persönlich telefonisch erreichbar.
Da dies keine Regelleistung der Krankenkassen ist, muss Sie Ihnen diese besondere und unverzichtbare Dienstleistung privat mit 850 - 1200 Euro (je nach finanzieller Möglichkeit) in Rechnung stellen.
Wichtiger Hinweis:
Zahlreiche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen anteilige Kosten für die Rufbereitschaft - häufig in Höhe von bis zu 250 Euro.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob sie einen Zuschuss zur Rufbereitschaftspauschale zahlt!
3. Hebammenleistungen
Als Hebammenleistungen gelten Beratung, Hilfeleistung bei Wehen oder Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Betreuung im Wochenbett, Rückbildungsgymnastik und Hilfe bei Stillproblemen.
Für diese Dienstleistungen gibt es feste Gebührensätze, die von der Krankenkasse vergütet werden und die die Hebamme direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
4. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Diese Kurse werden nach der Gebührenordnung für Hebammen direkt mit der Krankenversicherung oder privat abgerechnet. Bei einzelnen Kursen wird darüber hinaus eine Zuzahlung privat in Rechnung gestellt z.B. als Paaranteil. Beachten Sie bitte die Angaben zu dem jeweiligen Kurs.
Die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen umfasst einmalig die Übernahme von 14 Zeitstunden Geburtsvorbereitung für die Schwangere und 10 Zeitstunden Rückbildungsgymnastik. Hierbei sind die Fristen zwischen Entbindungstermin und Kursbeginn zu beachten.
Wichtiger Hinweis:
Die Kassen übernehmen KEINE Kosten für Fehlstunden. D.h. wenn Sie an einem Termin verhindert sind und nicht zum Kurs kommen, muss die Kursleiterin Ihnen diese Stunde privat in Rechnung stellen! Weitere Infos dazu in den jeweiligen Kursbeschreibungen.
5. Mitgliedschaft im DOULA e.V.
Die Arbeit des Hauses wird nach wie vor durch großen Idealismus und ehrenamtliches Engagement mitgetragen. Daher wünschen wir uns, dass die betreuten Familien unsere Arbeit und das Haus durch eine Mitgliedschaft im Trägerverein unterstützen.
Weitere Infos dazu finden Sie HIER.