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Teilnahmebedingungen

für Kurse, Fortbildungen, Veranstaltungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Kurs- und Veranstaltungsangebote der Einrichtung.

Für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse gelten ergänzend bzw. vorrangig gesonderte Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen nach Maßgabe des jeweils gültigen Hebammenhilfevertrages.

Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, zu nicht wahrgenommenen Kursstunden, zur Teilnahme von Begleitpersonen sowie zu weiteren besonderen sozialrechtlichen Vorgaben für Hebammenleistungen.

Die Durchführung sowie die fachliche und abrechnungstechnische Verantwortung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse liegen bei den jeweils kursleitenden, freiberuflich tätigen Hebammen.

Zu allen Kursen, Fortbildungen und Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich und erfolgt über unsere Homepage www.geburtshaus-bonn.de oder schriftlich durch Einsendung des ausgefüllten Formulars. In jedem Fall muss das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden.

Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung bei Buchung über unsere Webseite. Diese ist noch keine verbindliche Zusage.

Die verbindliche Zusage Ihrer Buchung erfolgt über eine schriftliche Bestätigung per Email durch unser Büro. Erst wenn Sie diese erhalten haben, ist Ihr Platz fest gebucht.

Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich in jedem Fall noch einmal im Büro tel. unter 0228 721 57 07 oder per Email an info@geburtshaus-bonn.de

Die Geburtsvorbereitungs- und die Rückbildungskurse werden für die Schwangeren und Mütter nach den Gebührenverordnungen für Hebammen direkt mit der Krankenversicherung oder privat abgerechnet. Die Leistung der gesetzl. Krankenkassen umfasst einmalig die Übernahme von 14 Zeitstunden Geburtsvorbereitung und 10 Zeitstunden Rückbildungsgymnastik.

Die Paarbeiträge unserer Geburtsvorbereitungskurse sind IGEL-Leistungen und müssen privat entrichtet werden. Sie werden von einigen Krankenkassen bezuschusst, oder erstattet. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um die Übernahme der Kosten im Vorfeld zu klären. 

Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Erfolgt eine Absage zu einem verspäteten Zeitpunkt, so muss eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden. Andernfalls ist die volle Kursgebührprivat zu entrichten!

Kommt ein Kurs nicht zustande, werden alle ggf. bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet.

Bei Ausfall einer Kursstunde aufgrund von Krankheit, oder einer Geburtsbetreuung wird von seiten der Kursleitung eine Ersatzstunde gestellt. Eine Rückerstattung der Kursgebühr für ausgefallene Stunden ist nicht vorgesehen.

Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie verursachen.

Bei Verlusten oder Beschädigungen von Garderobe oder sonstigem Eigentum kann seitens des Geburtshauses keine Haftung übernommen werden.

Datenschutzhinweis:

Ihre Angaben werden von uns streng vertraulich behandelt. Wir werden diese Daten nur für die Abrechnung, für unsere interne Dokumentation und Statistik und für eigene Zwecke, z.B. im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsaufgaben, verwenden.

 

Besondere Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse

(gültig für Kurse ab 01.11.2025)

Diese besonderen Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen gelten für alle Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse.

Die Durchführung sowie die fachliche und abrechnungstechnische Verantwortung der Kurse liegen bei den jeweils kursleitenden freiberuflich tätigen Hebammen.

Grundlage der Leistungserbringung und Abrechnung gegenüber gesetzlich Versicherten ist der jeweils gültige Hebammenhilfevertrag.

1. Anmeldung

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen anerkannt.

Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

2. Gesetzlichversicherte Teilnehmerinnen

Die Kosten für wahrgenommene Kursstunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.

Abgerechnet werden ausschließlich tatsächlich wahrgenommene Kursstunden entsprechend den Regelungen des jeweils gültigen Hebammenhilfevertrages.

Nicht wahrgenommene Kursstunden der gesetzlich versicherten Teilnehmerin dürfen gemäß den Regelungen des ab dem 01.11.2025 geltenden Hebammenhilfevertrages nicht privat in Rechnung gestellt werden.

Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kursstunden besteht nicht.

3. Privatversicherte und Selbstzahlerinnen

Privatversicherte Teilnehmerinnen sowie Selbstzahlerinnen erhalten eine Privatrechnung entsprechend der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung.

Die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen ist von der Teilnehmerin selbst zu klären und berührt die Zahlungspflicht gegenüber der kursleitenden Hebamme nicht.

Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht erstattet werden.

4. Teilnahme von Begleitpersonen

Die Teilnahme einer Begleitperson am Geburtsvorbereitungskurs ist freiwillig und nicht Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Für die Teilnahme der Begleitperson wird eine private Teilnahmegebühr erhoben. Mit der Anmeldung der Begleitperson kommt ein privatrechtlicher Vertrag über deren Kursteilnahme zustande.

Die Teilnahme der gesetzlich versicherten Schwangeren ist nicht vom Abschluss einer privaten Vereinbarung über die Teilnahme einer Begleitperson abhängig.

Eine Teilnahme der Schwangeren ohne Begleitperson ist möglich.

Die Gebühr für die Begleitperson bleibt auch dann geschuldet, wenn die Begleitperson einzelne Termine nicht wahrnimmt, sofern der frei gewordene Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.

5. Absage durch die Teilnehmerin

Eine Absage der Kursteilnahme sollte der kursleitenden Hebamme frühzeitig mitgeteilt werden.

Für gesetzlichversicherte Teilnehmerinnen erfolgt keine Berechnung nicht wahrgenommener Kursstunden.

Für Privatversicherte, Selbstzahlerinnen sowie Begleitpersonen ist eine vollständige Absage der Kursteilnahme bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage von Privatversicherten, Selbstzahlerinnen sowie Begleitpersonen wird die vereinbarte Kursgebühr fällig, sofern eine anderweitige Vergabe des Kursplatzes nicht möglich ist.

6. Änderungen oder Absage des Kurses

Die kursleitende Hebamme behält sich vor, Kurse bei Erkrankung, zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen, zeitlich zu verlegen oder in geänderter Form durchzuführen.

Bereits gezahlte Gebühren für Privatleistungen werden in diesem Fall anteilig oder vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Haftung

Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerinnen und Begleitpersonen wird keine Haftung übernommen.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kursorganisation, Durchführung und Abrechnung unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abrechnung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Abrechnungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.