Mir ist bekannt, dass der Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr sofort und in den Folgejahren zum 31. März fällig ist. Ich erhalte eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung.
Beendigung der Mitgliedschaft:
- Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, die spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres beim Vorstand eingegangen sein muss.
- Die Fördermitgliedschaft endet ohne Kündigung automatisch ein Jahr nach Zahlungseingang bzw. nach 12 Monatsraten.